Politischer Gedankenaustausch

Die KH Bielefeld im Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten Georg Fortmeier (SPD)

Georg Fortmeier ist Mitglied des Rates der Stadt Bielefeld und seit 2010 Mitglied des Landtages von Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen der Reihe „Handwerk trifft Politik“ kam es am 06. Oktober zu einem rund zweistündigen intensiven Gedankenaustausch über aktuelle Fragen und Themen, an dem seitens der Kreishandwerkerschaft Bielefeld neben Kreishandwerksmeister Hans-Günter Lamm die Vorstandsmitglieder Walter Hechler und Oliver Davidsohn sowie Hauptgeschäftsführer Jürgen Sautmann teilnahmen.

Zunächst wurde über das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen gesprochen. Die KH-Vertreter wiesen auf die Bedeutung des 10-prozentigen Steuerabzuges bei Sanierungsmaßnahmen hin, die den Klimaschutz dienten. Als Nebeneffekt ergebe sich hieraus auch eine Ankurbelung der Konjunktur, womit zugleich eine Sicherung von Betrieben und Arbeitsplätzen verbunden sei.

Das Gesetz sei von den Ländern abgelehnt worden, weil die Finanzierungsfrage zwischen Bund und Ländern nicht geklärt sei. Ein Vermittlungsverfahren sei bisher nicht eingeleitet worden. Ferner sei bei dem Gesetz unter anderem darauf zu achten, dass auch Einzelmaßnahmen der Sanierung abzugsfähig sind. Die Kh bat Fortmeier, das Vermittlungsverfahren auf Landesebene einzuleiten.

Fortmeier sagte, er wolle klären, wie der Stand des Verfahrens sei und wie in das Verfahren Bewegung gebracht werden könne.

Hygiene-Ampel

Laut Fortmeier haben die Landesumweltminister der Einführung einer Hygiene-Ampel mehrheitlich zugestimmt. Umweltminister Remmel habe dem Bundesministerium einen Eckpunkte-Entwurf zugeleitet, der dort in gesetzliche Regelungen gegossen werden solle und anschließend von den Landesparlamenten abgesegnet werden müsse.

 

Kreishandwerksmeister Lamm wies auf die Folgen für Betriebe hin, die mit einer  „veröffentlichten“ roten Ampel belegt würden. Dies könne im Einzelfall gravierende Auswirkungen haben, die nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten, bis hin zur Schließung eines solchen Betriebes.

 

Auch dürfe der Verwaltung kein Ermessensspielraum bei derartigen Entscheidungen eingeräumt werden, damit ausschließlich objektive Kriterien maßgeblich seien und subjektive Eindrücke eines Prüfers keine Rolle spielen könnten.

 

Fortmeier sprach sich gegen eine solche Brandmarkung von Betrieben aus. Aus seiner Sicht sei es besser, im Bedarfsfall weiteres  Kontrollpersonal einzustellen. Die Handwerksvertreter baten darum, die ablehnende Auffassung auch im Rahmen der parlamentarischen Behandlung zu vertreten.

 

Bürokratieabbau und Betriebsbesuche

Umfassend Kritik geübt wurde an der ausufernden Bürokratie in vielen Bereichen. Die Handwerksvertreter wiesen zudem auf die Notwendigkeit von Betriebsbesuchen durch Politiker hin, um ihnen die Möglichkeit zu geben, Erfahrungen vor Ort zu sammeln.

 

Rundfunkgebühr

Die Rundfunkgebührenreform stehe bereits seit längerer Zeit auf der politischen Tagesordnung. Bisher gebe es eine geräteabhängige Rundfunkgebühr, die abgelöst werden soll von einer Haushaltsabgabe. Bei der Bemessung auf Seiten der Unternehmen werde nach der bisherigen Planung sowohl die Zahl der Filialen berücksichtigt, als auch die Zahl der Firmenwagen (bei Kfz-Betrieben etwa auch Tageszulassungen) sowie die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer. Dieses Zusammenspiel führe in verschiedenen Gewerken zu einem deutlich erhöhten Gebührenbetrag, beispielsweise im Gebäudereinigerhandwerk, im Kraftfahrzeughandwerk, in den Nahrungsmittelhandwerken oder in den installierenden Handwerken.

 

Tariftreue- und Vergabegesetz

 

Der Entwurf ist im Juli erstellt worden. Eine Anhörung steht noch bevor.

Nach Darlegung von Fortmeier sei der vorgesehene Mindestlohn für Betriebe, die sich an Ausschreibungen beteiligen, auf der Landesebene vom Handwerk weitgehend akzeptiert worden.

 

Die Handwerksvertreter wiesen aber auf den bürokratischen Aufwand hin, der mit dem neuen Gesetz verbunden sei. So sehe das Gesetz vor, dass Betriebe, die sich an Ausschreibungen beteiligen, diverse Voraussetzungen erfüllen müssen im Bereich von Umweltschutzmaßnahmen/Energiesparmaßnahmen, Frauenförderung/Frauenquote sowie den geplanten Mindestlohn von 8,62 Euro. Darüber hinaus soll hierfür eine Prüfbehörde eingerichtet werden. Dies alles sei mit einem erheblichen Bürokratieaufwand verbunden, der erhebliche Kosten mit sich bringe, gleichwohl aber kaum zu effektiven Kontrollen führen könne.

 

Grundsätzlich sei die Durchsetzung bestimmter sozialer Standards begrüßenswert, was aber über das Gesetz wohl nicht gelingen werde.

Wer prüft beispielsweise die Frauenquote, die Einhaltung des Mindestlohnes  oder der Umweltstandards etwa bei eingesetzten Subunternehmern?

 

Georg Fortmeier wies auf den Erlass der Landesregierung aus 2006 hin, der neue Wertgrenzen bei der Vergabe vorsieht. Diese liegen bei beschränkter Ausschreibung im Tiefbau bei 300.000 Euro, bei  Rohbauarbeiten im Hochbau (Erd-, Beton- und Maurerarbeiten) bei 150.000 Euro sowie im Ausbaugewerbe und sonstigem Gewerbe im Hochbau bei 75.000 Euro.

 

Bei freihändiger Vergabe liegt die Wertgrenze bei 30.000 Euro. Die Stadt Bielefeld habe diese Regelung nicht komplett umgesetzt.

 

Auf Landesebene habe man die Anwendung dieses Erlasses in den letzten Jahren evaluiert und beabsichtige seitens der SPD, diese Werte in ein Gesetz zu gießen, so dass sie weiterhin zur Anwendung kommen über die Jahreswende 2011/2012 hinaus.

 

Gesetz zur Regelung der Ladenöffnung

 

Ferner behandelt werde in nächster Zeit das Gesetz zur Regelung der Ladenöffnung. Auch hier erfolge zunächst eine Evaluierung.

 

Gewerbesteuererhöhung

 

Kreishandwerksmeister Lamm begründete seine ablehnende Haltung. Fortmeier wies auf den erheblichen Finanzbedarf der Stadt Bielefeld hin sowie auf die entsprechenden Vorgaben des Regierungspräsidiums in der Haushaltssicherung.

 

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(von links) Oliver Davidsohn, Walter Hechler, Georg Fortmeier, Hans-Günter Lamm und Jürgen Sautmann.

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